im November 2016

Anmeldung und Aufnahmebedingungen

Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen!

 

Sehr geehrte Eltern!

Die Entscheidung, ob Sie Ihr Kind eventuell in die Realschule schicken wollen, rückt näher. Möglicherweise haben Sie diesbezüglich mit den zuständigen Lehrkräften der Grund- bzw. Mittelschule bereits gesprochen.

Die Jakob-Kaiser-Realschule Hammelburg bietet Ihnen als weitere Entscheidungshilfe eine Informationsveranstaltung an, bei der Sie sich von Übertrittsbestimmungen bis zu Ausbildungsrichtungen nochmals ausführlichst beraten lassen können.

1. Informationsabend:

Mittwoch, 15. März 2017

Schulhausbesichtigung:         ab 18:00 Uhr

Beginn Informationsabend:         19.00 Uhr 

(Aula der Jakob-Kaiser-Realschule Hammelburg)

 

2. Übertrittszeugnis:

SchülerInnen der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule erhalten grundsätzlich ein Über-trittszeugnis. Eine Antragsstellung ist somit nicht mehr erforderlich.

Für SchülerInnen der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule gibt es kein Übertrittszeugnis. Ihre Anmeldung erfolgt mit dem Jahreszeugnis. Trotzdem findet zum unten angegebenen Zeitpunkt eine Voranmeldung für den Übertritt statt.

 

3. Anmeldung an der Realschule:

 Montag, 08. Mai 2017 bis einschließlich Freitag, 12. Mai 2017.   

 « Das Sekretariat ist jeweils geöffnet:

 Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag                         8.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag von                                                                                8.30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

« Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. Geburtsurkunde im Original oder Stammbuch (nur zur Einsicht)

2. Übertrittszeugnis (Original)

3. gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss

    bzw. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung

4. gegebenenfalls die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung

 

4. Aufnahmebedingungen:

In die Jahrgangsstufe 5 wird ohne Probeunterricht aufgenommen, wer mindestens den Besuch der 4. Klasse der Grundschule nachweisen kann, am 30.09.2017 das

12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im Übertrittszeugnis die Eignung für den Bildungsweg der Realschule ausgesprochen bekommt.


« Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule gilt:

Der Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule ist möglich, wenn der Noten-durchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde im Übertrittszeugnis 2,66 (oder besser) beträgt.

 

« Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule gilt:

Der Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule ist möglich, wenn der Noten-durchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis 2,5 (oder besser) beträgt. Bei einem schlechteren Durchschnitt ist die Aufnahme nicht möglich.

 

5. Probeunterricht:

Dieser findet am 16.5. bis einschl. 18.05.2017 statt.

Geprüft wird der Lehrstoff der zuletzt besuchten Klasse in Deutsch und Mathematik, sowohl schriftlich als auch mündlich. In begründeten Ausnahmefällen kann dieser Probeunterricht in den letzten Tagen der Sommerferien nachgeholt werden (z. B. bei durch ärztl. Zeugnis nachgewiesener Erkrankung).

Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erzielt worden ist. Liegt die Konstellation 4 und 4 im Probeunterricht vor, ist der Probeunterricht nicht bestanden, der Schüler kann aber auf Antrag der Erziehungsberechtigten an die Realschule übertreten. Erzielt der Schüler im Probeunterricht eine Note schlechter als 4, ist ein Übertritt an die Real-schule nicht möglich.

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so können Sie jederzeit unter der im Kopfteil angegebenen Telefonnummer anrufen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie an unserem Informationsabend am Mittwoch, den 15. März 2017.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. U. Weiß, RSD

Schulleiter

Merkblatt

Anmeldung zur Aufnahme

in die Realschule - LRS und Legasthenie

1. Lese- und/oder Rechtschreibschwäche (LRS)

     « Bei Übertritt von der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse Realschule:

 

Bei einer Lese- und/oder Rechtschreibschwäche (LRS) sind schulpsycho-logische Bescheinigungen, die in der 4. Klasse Grundschule ausgestellt worden sind, in der Regel noch 1 Jahr gültig und werden vom zuständigen Schulpsycho-logen anerkannt.

 

   « Bei Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse Realschule:

 

Wurde die schulpsychologische Bescheinigung in der 5. Klasse Mittelschule erstellt, kann sie noch ein Jahr in der Realschule anerkannt werden. Bitte bei der Anmeldung vorlegen!

 

   « Wichtig:

Textfeld: In beiden Fällen (1./2.) benötigt der Schulpsychologe
 
a)  die schulpsychologische Bescheinigung der Grund- bzw. Mittelschule
b)  die Jahreszeugnisse seit der 1. Jahrgangsstufe 
c)  die Ergebnisse der letzten testpsychologischen Überprüfung (Eltern fordern 
     diese beim Schulpsychologen der Grund- bzw. Mittelschule an) oder 
     das fachärztliche Gutachten.
 


 

       

 

 

Alle diese Unterlagen müssen von den Eltern dem für die betreffende

Realschule zuständigen Schulpsychologen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn 2017/18 zur Anerkennung zugeschickt werden. (Adresse s.u.)

 

2. Lese- und/oder Rechtschreibstörung (Legasthenie)

 

Bei einer bereits festgestellten und anerkannten Lese- und/oder Rechtschreib-störung (Legasthenie) muss beim Übertritt von der 4. Klasse Grundschule an die Realschule die Legasthenie vom Facharzt für Kinder und Jugendpsychiatrie neu untersucht werden. Die Unterlagen (fachärztliches Gutachten + Jahreszeugnisse seit der 1. Grundschulklasse) sind dem Schulpsychologen bis Schuljahresbeginn 2017/18 zur Anerkennung zuzuschicken.

 

3. Adresse des zuständigen Schulpsychologen

 

Christian Obermeier

Staatl. Schulpsychologe

Johann-Rudolph-Glauber-Schule

Krönleinsweg 29

97753 Karlstadt

Tel.: 09353 9063-0 (Sekretariat),